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Seit dem 14. Februar 2020 gilt die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese regelt u.a. neue Notdienstgebühren: Im Notdienst müssen Tierhalter nun eine pauschale Gebühr von 50 Euro zahlen, außerdem muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der zweifache Gebührensatz erhoben werden. Die Notdienstgebührensätze gelten in der Woche zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Feiertagen und am Wochenende. Von der Notdienstgebühr ausgenommen sind reguläre Sprechzeiten, beispielsweise Samstagssprechstunden und verlängerte Abendöffnungszeiten. Mit der neuen Notdienstregelung soll die flächendeckende Versorgung der Tiere weiterhin gesichert werden – und dieser Service für die Klinik gleichzeitig wirtschaftlicher und attraktiver gestaltet werden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de.