Text: Lara Wassermann       Fotos: Getty Images

Eine nie dagewesene Krise erschüttert die Welt. Die Corona-Pandemie bedeutet für uns soziale Abschottung: Der Kontakt zu Verwandten und Freunden soll vermieden werden, und unser Leben spielt sich fast nur noch in unserer Wohnung ab. Wie können wir in diesen Zeiten unseren Pferden gerecht werden? 

Die Sonne lacht schon morgens nach dem Aufwachen und verspricht einen schönen Tag, den man gerne draußen mit einer Gruppe von Freunden verbringen würde. Leider herrscht, wie schon die letzten Wochen, die Corona-Pandemie, die das Nutzen eines schönen Frühlingstages in der Gruppe unmöglich macht. Die Zeit seit dem letzten Treffen mit Freunden kommt einem schon wie eine Ewigkeit vor, und das letzte Bier in einer geselligen Runde in der Bar scheint im tiefen Winter getrunken worden zu sein. Neben der sozialen Isolation und den wirtschaftlichen Konsequenzen, die viele Menschen in Existenznöte bringen, gibt es auch etwas, das jeden Pferdebesitzer erschaudern lässt: Was, wenn ich mein Pferd nicht mehr artgerecht versorgen kann? Was ist, wenn ich gar nicht mehr zu meinem Pferd darf?

Die Wendung

Als die Krise schon Fahrt aufgenommen hatte, war an den Ställen zunächst noch alles wie immer – der Stallbesuch schien einem fast wie eine Auszeit aus der so verrückt gewordenen Welt. Der Ort, an dem noch gelacht wurde und alles seinen gewohnten Gang nahm – wenn auch mit mehr Abstand zu den anderen Einstallern. Mitte März kam dann die Wendung: Bundesweit wurden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen eingeführt. Der Umgang mit dem Corona-Virus war nicht länger nur Länder-, sondern auch Bundessache. Der Bund beschloss, dass es zunächst Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gibt, die polizeilich durchgesetzt werden können. Diese Beschränkungen beinhalten folgende Punkte, die weitreichende Implikationen für Reiter und Ställe haben könnten: Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen auf ein Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit soll, wenn möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen gehalten werden. Im öffentlichen Raum darf man sich nur alleine, mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands oder mit mehreren treffen, die aber zum eigenen Hausstand gehören. Weiterhin möglich sind aber der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft „sowie andere notwendige Tätigkeiten“.

Der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist es in Bezug auf diese Problemstellung gelungen, zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine länderübergreifende Übereinkunft zu erzielen, dass Bewegung, Pflege und Gesundheitskontrolle bzw. -vorsorge für die Pferde auch im Falle einer Ausgangsbeschränkung wegen Corona zwingend notwendig sind im Sinne des Tierschutzgesetzes. Dazu zählen auch der Besuch von Tierarzt und Hufschmied. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat außerdem Tierkliniken und tierärztliche Praxen als „systemrelevant“ eingestuft. Damit dürfen sie auch während der Corona-Krise weiterhin geöffnet bleiben.

Grenze zwischen Menschen- und Tierwohl

Allerdings haben die Behörden vor Ort das letzte Wort, was bedeuten kann, dass Höfe für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen werden müssten, wenn eine Ausgangssperre verhängt würde und die Behörden bestimmten, dass diese Sperre auch für die individuelle Pferdeversorgung gilt. Wichtig ist also Planung statt Panik, denn auch die FN kann in diesem Falle nichts tun.

Die grundsätzliche Frage ist, wo die Grenze zwischen Menschen- und Tierwohl gezogen wird. Die Verantwortung, dass sich das Virus nicht weiter verbreitet, kann keiner ablehnen. Allerdings darf die aktuelle Grenze, dass sich in einem bestimmten Maße weiterhin, auch durch die Halter selbst, um die Pferde gekümmert werden darf, nicht weiter eingeschränkt werden, da sonst in vielen Fällen keine ausreichende Bewegung und Gymnastizierung mehr möglich ist. In den meisten Fällen können Stallbetreiber einen Großteil der nötigen Aufgaben übernehmen: das Füttern, das Misten und das Führen auf die Paddocks oder in die Führanlagen. Allerdings ist es häufig nicht möglich, dass in einem großen Betrieb alle Pferde vom Personal bewegt werden. Diskutiert wird an vielen Ställen auch, ob in dem Falle, dass Pferdeeigentümer nicht mehr zu ihren Tieren kommen dürfen, die Weiden früh zeitig geöffnet werden und dadurch zumindest eine freie Bewegung möglich wäre. Doch auch hier gibt es Probleme – viele Pferde vertragen das frühe Gras nicht gut, außerdem kann durch die aktuelle zeitliche Einschränkung nicht ausreichend angegrast werden. Die kontrollierte Bewegung (Training) würde nicht mehr stattfinden, was vor allem für ältere Pferde ein Problem darstellt.*

…den kompletten Artikel finden Sie in der Ausgabe 5/2020. 

 

*Zu beachten ist, dass der Informationsstand beim Verfassen des Artikels eventuell nicht mehr dem aktuellen Informationsstand beim Erscheinen des Magazins entspricht.