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Die neue „Einhufer-Blutarmut-Verordnung“ bedeutet für Turniere, Fohlenschauen oder Lehrgänge zukünftig noch mehr Bürokratie. Nun müssen bei jeder überregionalen Veranstaltung mit Ponys und Pferden aus verschiedenen Beständen Register mit Pferdedaten geführt werden. Dies haben die Bundesländer beschlossen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung sprach sich jedoch dagegen aus. Die „Equine infektiöse Anämie“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche immer wieder ausbricht. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Nachforschungen der Veterinärbehörden bei einem Ausbruch der Seuche zu vereinfachen. Das Register muss den Namen des Pferdes, den Transpondercode, den Namen und die Anschrift des Halters sowie den Standort der Haltung aufführen.