Trainer Gangpferdereiten 

Die Ausbildung zum Trainer Gangpferdereiten wird von der Internationalen Gangpferdevereinigung (IGV) angeboten. Die IGV ist der Reiterlichen Vereinigung als selbstständiger Verband angeschlossen.


IGV-Trainer C

IGV Trainer C sollen ihren Reitschülern eine Grundausbildung im Gangpferdereiten vermitteln und sie bei Interesse auf den Leistungs- und Wettkampfsport vorbereiten.

Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder nach, dass er eine vielseitige Grundausbildung für Pferde und Reiter vermitteln kann, dass er in der Lage ist, sowohl breitensportlich ausgerichteten als auch leistungssportlich ausgerichteten Unterricht zu erteilen und dass er die entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten auch als Reiter beherrscht.

Der Trainer-C-Lehrgang der Internationalen Gangpferdevereinigung dauert 18 Tage (120 Lehrstunden). Der Trainer-Anwärter muss in der Prüfung Pferde mindestens zweier verschiedener Gangpferderassen reiten. Im praktischen Prüfungsteil werden unter anderem gefordert: eine Töltprüfung, Doppellongenarbeit, Bodenarbeit, Trailarbeit, Dressurreiten und praktische Unterrichtserteilung. Zum theoretischen Wissen gehört unter anderem Reit- und Gangartenlehre sowie Sportlehre.

Trainer C – Gangpferdereiten sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen.

IGV-Trainer B

Der IGV-Trainer B baut auf dem IGV-Trainer C auf. Im praktischen Prüfungsteil müssen angehende Trainer B im Gangreiten, bei der Doppellongenarbeit bzw. beim Fahren vom Boden aus sowie im Dressurreiten Turnierniveau erreichen (erforderlich: Durchschnitts-Turniersportnote von min. ca. 5,5 (System 1 – 10). 

Der Prüfling muss in der Prüfung mindestens zwei verschiedene Gangpferderassen reiten.

Künftige Trainer B müssen zudem eine Lehrgprobe vorbereiten, auf Grundlage dieses Entwurfs unterrichten und anschließend dazu Stellung nehmen. 

Der Lehrgang dauert 18 Tage (120 Unterrichtsstunden). Trainer B – Gangpferdereiten sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen

IGV-Trainer A

Anwärter zum Trainer A Gangpferdereiten müssen mindestens 22 Jahre alt sein sowie mindestens drei Jahre als Trainer C und ein Jahr lang als Trainer B gearbeitet haben.

Der Bewerber muss eine Kür schriftlich vorbereiten und vorreiten. Vor, während (mit Headset) oder nach der Vorstellung muss die Kür durch den Prüfling erläutert werden. Die schriftliche Vorbereitung der Kür beinhaltet eine Beschreibung der geplanten Lektionen sowie eine Festlegung der Reihenfolge. Geprüft werden dabei unter anderem Tölt- und Gangreiten (Pflicht), Signalreiten oder Springen, Trailarbeit oder Handpferdereiten, Boden- oder Longenarbeit.

Der zweite Teil der Prüfung besteht aus praktischer Unterrichtserteilung. Die Prüflinge müssen eine Lehrprobe vorbereiten, danach unterrichten und dazu Stellung nehmen.

Trainer A müssen zudem in der Lage sein, Trainingspläne, Lehrgangs- und Ausbildungspläne sowie Unterrichtskonzepte zu erarbeiten. Im theoretischen Prüfungsteil geht es außerdem um Training und Ausbildung sowie Einschätzung und Förderung von Gangpferden.

Der Lehrgang zum dauert 18 Tage (120 Unterrichtsstunden). Trainer A – Gangpferdereiten sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen.

Mehr Infos:  www.igv-online.de