Wie die Tageszeitung Die Welt berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden, dass Kommunen die Pferdesteuer erheben dürfen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass Pferdefreunde im Schnitt wohlhabender seien. Trotzdem darf die Pferdesteuer von den einzelnen Kommunen nicht zu hoch angesetzt werden. Bisher sind erst drei Kommunen bekannt, die eine Pferdesteuer einfordern: Bad Sooden-Allendorf, Kirchheim und Schlangenbad – alle drei liegen in Hessen. Auch wenn es bislang nur diese Kommunen in der Bundesrepublik betrifft, wird sich die Zahl der Städte und Gemeinden wahrscheinlich bald erhöhen. Die anderen Kommunen haben sich bisher vermutlich aufgrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Februar 1982 zurückgehalten. Dies besagt, dass eine Pferdesteuer unzulässig sei. Im Dezember 2014 wurde von Richtern in Kassel die Erhebung einer Pferdesteuer entgegen der Münchner Entscheidung für rechtmäßig erklärt. Aufgrund dieser beiden sich widersprechenden Urteile stand jetzt noch die höchstrichterliche Entscheidung aus, die nun vorliegt und das Urteil aus Kassel bestätigt.   (Foto: IMAGO/ Frank Sorge)