Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt         Foto: www.Slawik.com

Der Spezialist für Pferderecht, Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, gibt auch in dieser Ausgabe die besten rechtlichen Tipps rund ums Thema Pferd

Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass Pferde an Husten leiden. Das kann zum einen auf Infekte zurückzuführen sein, wenn beispielsweise ein krankes Pferd seinen Boxennachbarn infiziert. Die Pferde röcheln und husten, jedoch klingen die Symptome mit entsprechender Medikation und schonender Bewegung in der Regel schnell wieder ab.

Wird die Behandlung jedoch nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies zu chronischen Verläufen führen. Atemwegserkrankungen können jedoch auch das Resultat von schlechtem Stallklima und mangelnder Futterqualität sein. In vielen Pensionsställen ist es oftmals sehr staubig. Sind die Pferde dauerhaft dem feinen Staub des Strohs oder Heus ausgesetzt und herrscht keine ausreichende Luftzirkulation, so kann dies die Schleimhäute des Pferdes dauerhaft reizen und zu einer vermehrten Schleimproduktion führen. In diesem Fall sind die Selbstreinigungsmechanismen der Lunge und der Atemwege nicht mehr in der Lage, den Schleim vollständig abzutransportieren, und sind anfälliger für Infektionen und Bakterien. Die Pferde können an Equinem Asthma erkranken. Eine solche chronische Atemwegserkrankung, bei der das Pferd langfristig an Husten und belastungsbedingtem Asthma leidet, nennt sich chronisch-obstruktive Bronchitis – kurz COB.

Da das Pferd langfristig unter hoher Belastung dazu neigt, schneller erschöpft zu sein, oder gar weniger ausdauernd und belastbar ist, stellt das chronische Asthma (Equines Asthma) insbesondere bei Sportpferden einen Mangel dar, der mitunter zu einem enormen Wertverlust führen kann.

Je nachdem, in welchem Stadium der Erkrankung sich das Pferd befindet, können die Symptome verringert werden. Ist die chronische Bronchitis bereits erheblich fortgeschritten und auf eine schlechte Haltung im Pensionsbetrieb zurückzuführen, stellt sich die Frage, ob der Stallbetreiber für die gesundheitliche Beeinträchtigung des Pferdes haftet und ob er sich gegenüber dem Pferdehalter schadensersatzpflichtig macht.

Wie erkennt man eine chronische Bronchitis, und wie äußert sie sich?

Die chronische Bronchitis äußert sich durch verschiedene Faktoren. Häufig geht der chronisch-obstruktiven Bronchitis eine akute Erkrankung der Atemwege, die durch eine Infektion mit Viren oder Bakterien hervorgerufen wird, voraus. Diese verursacht eine Schwellung der Schleimhäute des Atmungsapparates so- wie eine vermehrte Schleimproduktion.

Staubige Reitplätze, Ställe sowie schimmel- und ammoniakbelastete Stalltrakte begünstigen das Risiko einer Atemwegsinfektion. Die Staub- und Pilzpartikel setzen sich in den Lungenbläschen fest und verstopfen diese. Das Ein- und Ausatmen des Pferdes wird erheblich erschwert, sodass die betroffenen Pferde röcheln und husten. Die dauerhafte Reizung der Lungen des Pferdes führt dann zu einem chronischen Verlauf, sodass das Pferd dauerhaft unter Asthma leidet. Pferde in Stallhaltung sind folglich häufiger von chronischem Asthma betroffen, da sie dauerhaft dem Staub und den Bakterien in der Einstreu ausgesetzt sind. Gerade im Winter und in Ställen, in denen nur einmal täglich gemistet wird, ist die Luftzirkulation nicht immer so gut gewährleistet wie im Sommer, sodass Atemwegserkrankungen vermehrt auftreten. Sportpferde mit einer chronischen Bronchitis sind meist weniger ausdauernd und leiden an Atemnot unter hoher Belastung. Die Pferde werden faul, träge und sind schnell erschöpft.

Da Turnierpferde sehr ausdauernd sein müssen und gerade im Spitzensport viel galoppieren müssen, kann eine chronische Atemwegserkrankung das Ausscheiden aus dem Turniersport bedeuten.

Welche Auswirkungen hat die COB-­Erkrankung auf den Pferdekauf?

Eine chronische Bronchitis führt jedoch nicht zwangsläufig zur sportlichen Untauglichkeit eines Pferdes. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Lunge des Pferdes derart geschädigt ist, dass das Pferd nicht mehr symptomfrei reitbar ist. Zudem kommt es auf die konkrete Art der Verwendung des Pferdes an. Wird ein Freizeitpferd für gemütliche Ausritte verkauft, kann eine chronische Bronchitis sogar unbedeutend sein, wenn das Pferd weiterhin uneingeschränkt nutzbar ist.

Ist das Pferd auch unter sportlicher Belastung symptomfrei und die Erkrankung geringgradig oder das Pferd unter medikamentöser Einstellung vollbelastbar, eignet sich das Pferd dennoch für die vorausgesetzte Verwendung, und es begründet keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB. Wird hingegen ein Turnierpferd zum Verkauf angeboten, welches während des Reitens starke Symptome zeigt, wie etwa Husten oder Abgeschlagenheit, und kann dieses im Sport nicht eingesetzt werden, so muss der Verkäufer den potenziellen Käufer darüber in Kenntnis setzen und muss mit einem entsprechenden Wertverlust des Pferdes bzw. geminderten Kaufpreis des Pferdes rechnen.

In diesem Fall ist ein Sachmangel gemäß § 434 BGB anzunehmen. Bei einer chronischen Erkrankung ist davon auszugehen, dass dieser Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Hatte der Käufer zum Kaufzeitpunkt keine Kenntnis von der eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit des Pferdes, stehen ihm gegen den Verkäufer die Mängelgewährleistungsrechte zu. So kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder mindern sowie Schadensersatz verlangen. Eine Nacherfüllung gemäß § 439 BGB ist jedoch ausgeschlossen, da es sich bei einer chronischen Erkrankung um einen unbehebbaren Mangel handelt. Der Käufer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen die Lieferung eines Pferdes gleicher Art und Güte vom Verkäufer verlangen. Das ist der Fall, wenn es dem Käufer nur um Kriterien geht, die auch ein vergleichbares Pferd erfüllen kann, es mithin nicht auf eine Individualisierung ankommt.

Welche Verantwortung trifft den Stallbetreiber, wenn ein Pferd in seiner Obhut ein chronisches Asthma entwickelt?

Die Pflichten des Stallbetreibers richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. In jedem Fall übernimmt der Stallbetreiber aber eine Obhutspflicht, für das bei ihm eingestallte Pferd. Neben der Überlassung einer Box muss er sicherstellen, dass dem Pferd keine Schäden durch potenzielle Gefahrenquellen drohen. Folglich kann sich für den Stallbetreiber ein Haftungsrisiko ergeben, wenn er fahrlässig schädliche Einflüsse verkennt. Sind die eingestallten Pferde einem schlechten Stallklima durch staubiges Heu oder Stroh ausgesetzt, oder sind die Stallungen beim Misten und Füttern nicht gut belüftet, kann dies ein Auslöser für Allergien und Atemwegserkrankungen, wie der COB, sein.

Zwar können viele Indikatoren eine chronische Bronchitis auslösen, jedoch kann im Rahmen eines Allergietests untersucht werden, ob Staub- und Schimmelpartikel die Krankheitsschübe ausgelöst haben. Ist dies der Fall, kann dem Stallbetreiber zumindest ein fahrlässiger Sorgfaltspflichtverstoß zur Last gelegt werden, denn er ist als Obhutsträger verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verwendeten Futter- und Einstreumittel geeignet sind und den Pferden keine Schäden zufügt werden. Löst sehr staubiges Stroh und Heu eine chronische Atemwegserkrankung wie etwa COB beim Pferd aus, muss der Stallbetreiber seinem Anspruchsgegner beweisen, dass er mangelfreie Mittel verwendet hat. Er ist ebenso in der Beweispflicht, was die erforderliche Sorgfaltspflicht bei der Herstellung und Lagerung der Futtermittel und Einstreu angeht.

Folglich muss der Stallbetreiber umfang- reiche Sorgfaltsmaßnahmen treffen, andernfalls macht er sich gegenüber dem Pferdehalter schadensersatzpflichtig für die Schäden, die dem Pferd durch seinen Sorgfaltspflichtverstoß entstehen.

Welche Auswirkungen hat die Erkrankung auf den Pferdekauf?

Ist das Pferd nun durch die langjährige Haltung in einem schlecht belüfteten und sehr staubigen Stall an COB erkrankt, stellt sich die Frage, inwiefern der Pensionsstallbetreiber zu verantworten hat, dass das Pferd, wenn es verkauft werden sollte und nur bedingt sportlich einsetzbar ist, einen Wertverlust erfährt.

Grundsätzlich hat der Stallbetreiber im Rahmen seiner Obhutspflicht generell alles zu unterlassen, was die eingestallten Pferde gefährden könnte. Dennoch ist auch der Pferdehalter, der das Tier aus eigenem Interesse für längere Zeit hält und für dessen Kosten aufkommt und auch das wirtschaftliche Risiko des Verlustes trägt, dafür verantwortlich, das Pferd entsprechend seiner Bedürfnisse zu halten und zu pflegen. Gerade in der Pferdehaltung wurden Leitlinien verfasst, die gewisse Grundansprüche an den Pferdehalter und die Haltung des Pferdes stellen.

Folglich hat auch der Pferdehalter eine Verantwortung für sein Tier und muss dafür sorgen, dass es keine Schäden erleidet. Ist der Pferdehalter Einsteller in einem Betrieb, ist er somit auch dazu angehalten, den Stallbetreiber auf Missstände hinzuweisen.

Eine COB-Erkrankung entsteht durch einen Prozess und wiederholte Krankheitsschübe, sodass nicht der nachsichtige Stallbetreiber allein für den Wertverlust des Pferdes einzustehen hat, wenn es ein chronisches Atemwegsleiden entwickelt. Auch der Pferdehalter selbst muss dafür Sorge tragen, dass das Pferd keinen Leiden ausgesetzt ist.

Somit sollte der Pferdehalter den Stallbetreiber unter Fristsetzung dazu auffordern, für eine bessere Luftqualität zu sorgen, und, wenn dies nicht geschieht, eine Kündigung zum Wohle des Pferdes in Betracht ziehen. Dennoch darf sich der Pferdehalter darauf verlassen, dass das Pferd keinen schädlichen Einflüssen wie schlechtem Futter oder staubiger Einstreu ausgesetzt ist. Gerade beim Misten oder Einstreuen sind die Pferdehalter meist nicht anwesend, sodass sie darauf vertrauen, dass das Pferd entsprechend ins Freie gebracht wird oder die Stallgasse befeuchtet wird.

Fazit

Kann der Stallbetreiber somit nicht beweisen, dass er die erforderliche Sorgfaltspflicht gewahrt hat, macht er sich schadensersatz- pflichtig und muss mitunter auch für den anteiligen Wertverlust eines Sportpferdes rechtlich einstehen, wenn dieses durch die unangemessene Haltung in seiner Obhut an COB erkrankt ist. Zu welchem Anteil sich der Stallbetreiber verantworten muss, hängt auch davon ab, ob den Pferdehalter selbst ein Mitverschulden an der Erkrankung des Pferdes trifft. Ob eine Erkrankung eines Pensionspferdes auf den Stallbetreiber zurückzuführen ist und sich daraus z.B. auch Schadenersatzansprüche begründen, muss immer anhand des Einzelfalles geprüft werden.