Wie die Baden Online berichtet, wurde gestern der 37-jährige Mann aus Ortenau (BW) wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die auf zwei Jahre Bewährung festgesetzt wurden. Im Zeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2013 hatte der Mann an vier Stuten sodomistische Handlungen vorgenommen, indem er mit einem Ast gewaltsam in ihre Geschlechtsteile eindrang. Der Mann hatte die Taten bereits während der Ermittlungen gestanden. Die Übergriffe ereigneten sich auf Koppeln in Meißenheim, Neuried-Ichenheim, Hohberg-Niederschopfheim und auf einer Pferderanch im Elsass. Im Elsass hatte der 37-Jährige bis Ende 2013 als Hilfsknecht gearbeitet und sich dort um die Pferde auf einer Ranch gekümmert. Der Besitzer, der den Mitarbeiter schon länger im Verdacht hatte, sich an den Tieren zu vergehen, installierte eine Kamera und überführte den Mann. Danach rief er beim Polizeipräsidium Offenburg an und informierte die Beamten. Auch die andere Besitzer hatten Veränderungen an ihren Tieren beobachten, aber keine äußerlichen Verletzungen feststellen können. Einen Zusammenhang zu der Serie von Pferdeschändungen im südbadischen und im Gengenbacher Raum, bei dem die Vierbeiner mit einem Messer grausam verletzt wurden, konnte der Richter nicht feststellen. Weitere Infos unter: www.bo.de (Foto: IMAGO/ Michael Schick)
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