Text: Redaktion      Foto: www.Slawik.com

Ab dem 1. Juli 2024 ist es so weit: Die Mautpflichtgrenze wird auf 3,5 Tonnen herabgesetzt. Damit betrifft sie fortan auch Kleintransporter für Pferde.

Laut Gesetz gelten Pferde als sogenannte „Güter“, damit sind sie Teil des Güterkraftverkehrs, und somit betrifft die neue Mautregelung auch Pferdetransporter. Im letzten Jahr versuchte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) noch, eine Ausnahmeregelung zu erwirken, sowohl aus tierschutzrechtlichen als auch aus ökologischen Gründen. Dieser Versuch blieb jedoch erfolglos.