Die Akademie für Tiernaturheilkunde ATM GmbH ist als Weiterbildungseinrichtung staatlich anerkannt worden. Die ATM ist damit die erste Naturheilkundeschule in Schleswig-Holstein, die staatliche Anerkennung erhalten hat. „Das ist ein weiterer großer Meilenstein in der nunmehr über 30-jährigen erfolgreichen Geschichte unserer Schule“, freut sich ATM-Gründer und Leiter Andre Grafe.

Staatliche Anerkennung für die ATM

Die staatliche Anerkennung wird offiziell vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein vergeben und ist an diverse Auflagen gebunden. Das Qualitätssiegel der staatlichen Anerkennung wird nur an solche Weiterbildungseinrichtungen verliehen, die besondere Kriterien des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption gewährleisten können.

Neben der Prüfung durch das Ministerium wird die antragstellende Einrichtung auch durch einen Ausschuss der Kommission Weiterbildung geprüft. Diese Kommission wird durch die Landesregierung bestimmt. Ihre Aufgabe ist, das Weiterbildungsangebot in Schleswig-Holstein zu fördern, Anbieter und Angebote umfassend zu prüfen und diesbezüglich Empfehlungen an die Landesregierung abzugeben. Die Anerkennung der Einrichtungen basiert auf der Trägeranerkennungsverordnung (TrAVO) des Landes Schleswig-Holstein und ist ein freiwilliges Anerkennungsverfahren. Ein positiver Bescheid wird nur auf der Basis eines einstimmigen Beschlusses der Kommission zur staatlichen Anerkennung ausgestellt.

Staatliche Anerkennung der ATM: Anerkennungsverfahren

„Die Anerkennung ist unter anderem daran geknüpft, dass die Schule bereits Nachweise zur Qualitätssicherung nachweisen kann – z.B. die Zertifizierung nach ISO 9001 und AZAV, die die ATM nachweisen kann“, so Andre Grafe. „Aber auch Vorgaben zur Gleichberechtigung, öffentlicher Zugang zum Weiterbildungsangebot und die Sicherstellung eines fortlaufenden qualitativ hochwertigen Weiterbildungsprogramms müssen gewährleistet sein.“ Das wird unter anderem dadurch sichergestellt, dass beschäftigtes Personal, Lehrkräfte und Honorarkräfte sich mindestens 25 Stunden pro Jahr fortbilden müssen, dass mindestens ein Vollzeitmitarbeiter oder zwei Teilzeitmitarbeiter mit entsprechender (Hochschul-)Ausbildung pädagogisch-konzeptionell für die Schule tätig sind und dass mindestens 20 Weiterbildungsveranstaltungen mit insgesamt 700 Unterrichtsstunden oder insgesamt 5.000 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden können.

„All diese Kriterien können wir bei der ATM erfüllen oder sogar übererfüllen“, freut sich Andre Grafe. „Unsere modernen Unterrichtsräume, die technische Ausstattung der Räume und Unterrichtsmedien – wie z.B. auch unsere Connectibooks und Videoseminare – entsprechen ebenfalls den strengen Vorgaben des Anerkennungsverfahrens.“ Außerdem müssten sämtliche Lehrkräfte ausreichend qualifiziert sein und umfassend praktische Erfahrungen auf dem zu lehrenden Gebiet nachweisen, ehe sie bei der ATM tätig werden könnten. Und auch die in der Trägeranerkennungsverordnung geforderte umfängliche Beratung und Betreuung der Interessenten und Schüler kann die ATM dank ihres kompetenten Personals sicherstellen. Letztlich müsse gewährleistet werden, dass die Beschäftigungsverhältnisse des Personals auch den arbeitsrechtlichen Anforderungen in Deutschland entsprerechen – eine Selbstverständlichkeit für die ATM.

Staatliche Anerkennung der ATM: Wofür?

Nun könnte man fragen: Wozu braucht die ATM die staatliche Anerkennung? Für Andre Grafe ist die Sache klar: „Die staatliche Anerkennung zeugt vom Qualitätsanspruch der ATM. Wir selbst können viel über unseren Anspruch erzählen, wenn der Tag lang ist. Aber wenn eine unabhängige, staatliche Stelle unsere Bemühungen anerkennt, ist das eine nach objektiven und harten Kriterien erfolgte Bestätigung. Deshalb ist uns die staatliche Anerkennung der ATM nicht nur eine große Freude, sondern zugleich auch eine Ehre und ein Zeichen dafür, dass wir mit unseren Angeboten, Ideen und Entwicklungen auf einem guten Weg in die Zukunft sind.“