Text: Sophia Arnold        Foto: Pferdefotografie Lafrentz

Für uns selbst haben wir verschiedene Versicherungen, von der Haftpflicht- über die Kranken- bis hin zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wie sieht es mit Ihrem Pferd aus? Welche Versicherungen unabdingbar sind und auf welche man als Privatperson verzichten kann, erklärt Mein Pferd

Während für den Menschen verschiedene Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es für Pferdehalter keine verpflichtenden Versicherungen. Trotzdem sollte man sich mit den verschiedenen Möglichkeiten und auch deren Wichtigkeit auseinandersetzen, am besten noch bevor der Pferdekauf ansteht. Im Versicherungs-Dschungel gibt es eine große Menge Angebote, die mit günstigen Preisen locken und viel versprechen.

Die Tierhalterhaftpflicht

Ein Unfall mit dem Pferd passiert schneller, als man es sich vorstellen möchte. Stellen Sie sich nur vor, Sie stürzen bei einem Ausritt, und das Pferd läuft weg. Auf dem Heimweg verletzt es einen anderen Menschen. Oder jemand dringt auf Ihre Weide ein, und das Pferd tritt den Eindringling. In diesen Fällen entstehen Schadensersatzansprüche, ganz gleich, ob der Tierhalter schuld ist oder nicht. In diesem Fall greift dann die Tierhalterhaftpflicht. Da vor allem bei Pferden schnell Schäden in hohen Bereichen entstehen, sollte die Deckungssumme pauschal bei etwa 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen.

Der Abschluss der Tierhalterhaftpflicht sollte mit dem Absetzen des Fohlens erfolgen. Wird das Pferd angeritten, sollte dies dem Versicherer mitgeteilt werden, damit die Versicherung angepasst werden kann. In diesem Fall wird dann häufig das Fremdreiterrisiko eingeschlossen. Die Versicherung deckt dann Schäden ab, die das Pferd mit dem fremden Reiter verursacht und auch den Schaden am Fremdreiter selbst.

Sonderfall Reitbeteiligung

Als Fremdreiter werden solche Personen angesehen, die das Pferd lediglich von Zeit zu Zeit und vor allem unentgeltlich reiten, wie eine Urlaubsvertretung.

Reitbeteiligungen werden in den meisten Fällen wie eine Art Mitbesitzer behandelt, da sie sich durch das regelmäßige Versorgen des Pferdes gegen finanzielle oder körperliche Mithilfe anders darstellen. Bei vielen Versicherungen sind Schäden, die unter Obhut der Reitbeteiligung verursacht werden, automatisch eingeschlossen. Sollten Sie sich unsicher sein, prüfen Sie dies unbedingt mit Ihrer Versicherung.

Während die Tierhalterhaftpflicht die Schäden am Fremdreiter meist bezahlt, sind Schäden an der Reitbeteiligung häufig ausgeschlossen, da diese als Mitbesitzer und somit nicht als dritte Person angesehen wird. Die Reitbeteiligung muss für Verletzungen und Schäden, zum Beispiel am eigenen Körper, also selbst aufkommen. Das Risiko kann durch eine Erweiterung der Haftpflicht jedoch ausgeschlossen werden.

Kranken- und OP-Versicherung

Tierarztbesuche wünscht sich kein Pferdehalter. Schon die regelmäßigen Impfungen, Zahnkontrollen und Wurmkuren sind teuer, wenn das Pferd eine ernsthafte Verletzung erleidet, geht dies schnell ins Geld. Erst recht, wenn der Aufenthalt in einer Tierklinik ins Spiel kommt. Krankenversicherungen für Pferde tauchen immer häufiger auf. Oft ist der zu zahlende Beitrag hoch, und nur wenige Versicherungen decken Routinemaßnahmen wie eine Impfung ab. Wesentlich wichtiger als die Krankenversicherung ist die OP-Versicherung. Gleich ist in beiden Fällen, dass die Angaben zur Gesundheit des Pferdes bei Abschluss der Versicherung korrekt sein müssen. Vorerkrankungen und chronische Krankheiten können dafür sorgen, dass das Pferd nicht versichert wird oder bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen sind.

Mehr Informationen zum Thema „Versicherung“ finden Sie in der aktuellen Mein Pferd- Ausgabe.