Das Mitführen von Hunden während des Reitens soll laut eines im Februar vorgeschlagenen Gesetzesentwurfes demnächst verboten werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Februar diesen Entwurf zum Naturschutz vorgelegt.

Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes wird sicherlich so manche Pferde- und Hundebesitzer erschrecken: Bei Ausritten sollen demnach künftig keine Hunde mehr mitgeführt werden dürfen. Außerdem soll das Führen von Pferden dem Reiten gleichgesetzt werden (entgegen des Urteils des OLG Dresden).

Spaziergänger mit Handpferd dürfen beispielsweise dann nur noch ausgewiesene Reitwege benutzen. Zu hoffen bleibt nur, dass es bei einem Entwurf bleiben wird.

(Foto: IMAGO/Manfred Grebler)