Das Aktionsbündis Pro Pferd und die Gemeinschaft FreiZeitReiter e.V. berichten, dass in der Gemeinde Schlangenbad (Hessen) drei Pferde aufgrund der Pferdesteuer eingeschläfert wurden. Den Besitzern sei es nicht mehr möglich gewesen, ihre drei Pferde artgerecht zu halten. Durch die Pferdesteuer in Höhe von 300 Euro pro Pferd habe das nötige Geld für die Versorgung der Tiere gefehlt. Die Entscheidung der Halter sei, laut Tierschutzgesetz, rechtens. Ist die artgerechte Versorgung und Unterbringung eines Tieres nicht sichergestellt, muss der Halter dieses abgeben. Ob ein Tier in solch einem Fall getötet werden darf, liegt normalerweise in der Hand des behandelnden Tierarztes. Dieser muss nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, ob der Zustand und die Haltung des Tieres noch zumutbar und artgerecht ist. In Schlangenbad wurde im Januar 2014 die Pferdesteuer erhoben. Bereits ein Jahr zuvor wurde die Steuer in der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf eingeführt. Seitdem wurden einige Pferde verkauft, in örtlichen Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Zudem musste ein Reitverein seine Schulpferde zum Schlachtpreis an einen Händler abgeben, ein Privatverkauf sei nicht möglich gewesen. In allen Gemeinden, die eine Pferdesteuer verlangen, haben sich örtliche Reitvereine stark verkleinert oder mussten geschlossen werden.   (Foto: IMAGO/ Frank Sorge)