Bislang war es nach dem Tod der eigenen Pferde nicht möglich sie in einem Tierkrematorium verbrennen zu lassen. Grund dafür war, dass das Pferd, im Gegensatz zu anderen im Haus lebenden Tieren, zur Gruppe der Nutztiere gehört. Kürzlich hat das Bundekabinett eine Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes beschlossen, wodurch es nun erlaubt ist, seine Pferde nach dem Tod einäschern zu lassen und auf einem Tierfriedhof zu begraben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist sich sicher, dass mit der Gesetzesänderung dem Wunsch vieler Pferdehalter nachgekommen wird.

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(Foto: IMAGO/Karina Hessland)