Text: Nora Dickmann              Foto: imago images/ Stefan Lafrentz

In der Turnierwelt gibt es immer mal wieder Neuerungen, was die Ausrüstung von Pferd und Reiter angeht. Da ist es nicht verwunderlich, wenn man den Überblick verliert. Mein Pferd hat sich den aktuellen LPO-Ausrüstungskatalog angeschaut

Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) ist das Regelwerk für den deutschen Turniersport und gibt beispielsweise vor, welche Kriterien Fahrer, Voltigierer, Reiter und Pferde erfüllen müssen, um an den jeweiligen Prüfungen teilnehmen zu können. Auch der geregelte Ablauf auf dem Turnier, die Anforderungen der einzelnen Disziplinen, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf, wird in der LPO geregelt. Chancengleichheit soll garantiert und eine Überforderung von Mensch und Pferd vermieden werden. Nicht zuletzt gibt die LPO auch vor, welche Ausrüstung auf Turnieren zulässig ist.

Regelmäßige Aktualisierung

In regelmäßigen Abständen und bei Bedarf wird die LPO aktualisiert. Die aktuell gültige LPO wurde im Jahr 2018 veröffentlicht, die nächste Überarbeitung steht 2024 an. Verschiedene Arbeitsgruppen diskutieren vorher über die Änderungen. Mit dabei sind unter anderem zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf. Aber auch Vorschläge aus Reiter- und Veranstalterkreisen werden aufgenommen.

Zusätzlich zur LPO können „die Besonderen Bestimmungen der Landeskommissionen LPO-Regelungen weiter definieren“, heißt es auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Der Beirat Sport der FN beschließt endgültig, ob und wie die erarbeitete LPO-Vorlage der Arbeitskreise verändert wird.

Zugelassene Gebisse und Zubehör

Damit man auf dem Turnier keine bösen Überraschungen erlebt, sollte man sich vor dem Start die LPO anschauen. Egal in welcher Disziplin geritten wird, die Gebissstärken (gemessen im Maulwinkel) sind immer gleich. Das bedeutet bei Ponys: zehn bis 18 Millimeter, bei Pferden 14 bis 21 Millimeter und bei der Unterlegtrense sind zehn bis 16 Millimeter erlaubt, an der dünnsten Stelle muss die Gebissstärke mindestens acht Millimeter betragen. In Dressurprüfungen, die auf Trense geritten werden, sind grundsätzlich nur Wassertrensen, Olivenkopftrensen, Schenkeltrensen ohne Stegbefestigung und Renn-(D-)Trensen zugelassen. Diese Gebisse können sowohl einfach als auch doppelt gebrochen sein und eine Zungenwölbung haben. Gummischeiben dürfen ebenfalls verwendet werden. Diese Gebisse dürfen sich nicht arretieren lassen, also nicht zu einer Stange werden, sobald sie unter Zug stehen. Dasselbe Prinzip gilt für Eignungsprüfungen.

Werden Dressurprüfungen auf Kandare geritten, muss sowohl mit Kandare als auch mit Unterlegtrense geritten, die vorgeschriebene Kinnkette verwendet und eine Kinnkettenunterlage optional angebracht werden.

Bei Springturnieren sind schon deutlich mehr Gebisse erlaubt: So sind bei Springpferdeprüfungen der Klasse E Wassertrense, Olivenkopftrense, Renn-(D-)Trense und Schenkeltrense (mit und ohne Stegbefestigung) zugelassen, ebenso wie Gummischeiben bei allen Gebissen. Ab der Klasse A bis Klasse M** sowie in den Springpferdeprüfungen der Klassen A bis M sind die bereits erwähnten Gebisse sowie Pelham und das Drei-Ringe-Gebiss erlaubt. Ab Springprüfungen der Klasse M** darf mit einer beliebigen Zäumung mit Gebiss, oder aber auch gebisslos, mit oder ohne Reithalfter geritten werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der aktuellen Mein Pferd-Ausgabe.